AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Events, Meetings und Zimmer-Reservationen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Veranstalter und der Jotheru Gastro AG (nachstehend Hotel & Brasserie Löwen am See genannt).

  1. Geltungsbereich
    Die Geschäftsbedingungen gelten für das Bereitstellen von Konferenz- und Eventräumlichkeiten sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotel & Brasserie Löwen am See einschliesslich der Beherbergung in Hotelzimmern für den Veranstalter und die Veranstaltungsteilnehmer. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertrages. Änderungen müssen schriftlich oder per E-Mail vereinbart werden. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Formvorschrift.
     
  2. Reservationen
    Zwischen dem Veranstalter und dem Hotel & Brasserie Löwen am See kommt ein Vertrag zustande, wenn

    a. eine Offerte des Hotel & Brasserie Löwen am See durch den Veranstalter schriftlich bestätigt wurde
    b. eine Anfrage des Veranstalters durch das Hotel & Brasserie Löwen am See schriftlich rückbestätigt wurde

    Änderungen des Vertragsinhaltes sind erst verbindlich, wenn sie vom  Hotel & Brasserie Löwen am See schriftlich per E-Mail oder Brief bestätigt wurden und die Reservationszahlung erfolgt ist.
     
    1. Offerten:
      Die Annahmefrist für Offerten des Hotel & Brasserie Löwen am See beträgt 10 Tage, sofern keine andere Frist vereinbart wurde. Danach ist das Hotel & Brasserie Löwen am See nicht mehr an die Offerte gebunden. Das Hotel & Brasserie Löwen am See behält sich das Recht vor, aus wichtigen Gründen von einer Offerte zurückzutreten.
       
    2. Optionen: 
      Optionen sind für beide Parteien während der vereinbarten Optionsfrist verbindlich. Nach Ablauf der Optionsfrist behält sich das Hotel & Brasserie Löwen am See das Recht vor, anderweitig über die reservierten Daten und Leistungen zu verfügen.
       
  3. Zimmer
     
    1. Hotelzimmer sind bei Anreise in der Regel ab 15.00 Uhr bezugsbereit. Bei Abreise sind die Zimmer bis 11.30 Uhr freizugeben.
    2. Garantierte Reservationen können einen Tag vor Anreise bis spätestens 18.00 Uhr kostenlos storniert werden. Für spätere Annullationen oder No Show wird die erste Nacht zum vollen Preis verrechnet.
    3. Bei weiteren gebuchten Nächten steht Ihnen das Zimmer am Folgetag bis 11.30 Uhr zur Verfügung. Sollten Sie bis zu diesem Zeitpunkt nicht anreisen, verfällt Ihr Anspruch auf die Zimmerreservierung.
    4. Reservierte Zimmer die nicht bis spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages bezogen werden, können durch das Hotel & Brasserie Löwen am See anderweitig vergeben werden. Dies gilt nicht, sofern ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart, die Reservation mit einer Kreditkartennummer bestätigt oder eine Vorauszahlung geleistet wurde.
    5. Hotelzimmer-Reservierung: Bei der Reservierung von Hotelzimmern im Zusammenhang mit einer Veranstaltung sendet der Veranstalter das Hotel & Brasserie Löwen am See die Zimmer-/Namensliste bis 14 Tage vor Anreise zu. Bei Überbuchung des vereinbarten Kontingents durch den Veranstalter behält sich das Hotel & Brasserie Löwen am See das Recht vor, die Gäste auf Kosten des Veranstalters in ein anderes gleichwertiges Hotel umzuquartieren.
       
  4. Annullierungsbedingungen Hotelzimmer
    1. Stornierungen von Reservationen bis zu 5 Zimmern sind bis 24 Stunden vor Anreise (d.h. bis 18.00 Uhr des ersten Buchungstages) ohne Kostenfolge für den Bucher/Veranstalter möglich. Bei einer späteren Stornierung oder bei einer vorzeitigen Abreise bei einer längeren Buchung wird 100% des vereinbarten Zimmerpreises für die erste bzw. folgende Nacht des ursprünglich gebuchten Aufenthaltes in Rechnung gestellt.
    2. Bei Stornierungen von Reservationen sowie einer Reduktion der gebuchten Zimmer um mehr als 15% bei einer Buchung ab 6 Zimmern gelten die nachfolgenden Annullationsbedingungen für das gesamte Buchungsvolumen:
    3. a. Ab 6 bis 10 Zimmer-Nächten gelten folgende Annullationsbedingungen für die gesamte Buchungsdauer:
      ◦ bis 21 Tage vor Anreise: kostenlos
      ◦ bis zu 14 Tage vor Anreise: 50% des Gesamtbetrages sind geschuldet
      ◦ bis zu 7 Tage vor Anreise: 75% des Gesamtbetrages sind geschuldet
      ◦ 2 Tage bis zum Tag der Anreise: 100% des Gesamtbetrages sind geschuldet

      b. Ab 11 bis 30 Zimmer-Nächten gelten folgende Annullationsbedingungen für die gesamte Buchungsdauer:
      ◦ bis 28 Tage vor Anreise: kostenlos
      ◦ bis zu 21 Tage vor Anreise: 50% des Gesamtbetrages sind geschuldet
      ◦ bis zu 14 Tage vor Anreise: 75% des Gesamtbetrages sind geschuldet
      ◦ bis zu 7 Tage vor Anreise: 90% des Gesamtbetrages sind geschuldet
      ◦ 2 Tage bis zum Tag der Anreise: 100% des Gesamtbetrages sind geschuldet

      c. Ab 31 bis 50 Zimmer-Nächten gelten folgende Annullationsbedingungen für die gesamte Buchungsdauer:
      ◦ bis 42 Tage vor Anreise: kostenlos
      ◦ bis zu 28 Tage vor Anreise: 50% des Gesamtbetrages sind geschuldet
      ◦ bis zu 21 Tage vor Anreise: 75% des Gesamtbetrages sind geschuldet
      ◦ bis zu 14 Tage vor Anreise: 90% des Gesamtbetrages sind geschuldet
      ◦ 2 Tage bis zum Tag der Anreise: 100% des Gesamtbetrages sind geschuldet

      Hinweis: Für die Fristberechnung ist jeweils ab 15.00 Uhr des Anreisetages zurückzurechnen. Für die Berechnung der Anzahl Tage kann es deshalb von Bedeutung sein, ob die Stornierung vor oder nach 15.00 Uhr beim Hotel & Brasserie Löwen am See eintrifft.
       
    4. Annullationen von Hotelzimmer-Reservierungen müssen dem Hotel & Brasserie Löwen am See möglichst frühzeitig und schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt werden.
       
  5. Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen
    1. Der Veranstalter verpflichtet sich gegenüber dem Hotel & Brasserie Löwen am See, Änderungen bezüglich der Teilnehmerzahl so früh wie möglich bekannt zu geben. Das Hotel & Brasserie Löwen am See ist bemüht, nicht in Anspruch genommene Reservationen anderweitig zu gleichen Bedingungen zu vergeben. Gelingt dies, werden dem Veranstalter keine Kosten verrechnet. Gelingt dies nicht, werden die nicht erschienenen Teilnehmer in Rechnung gestellt (unter Berücksichtigung von nachfolgender Ziff. 5.3).
    2. Die definitive Teilnehmerzahl muss durch den Veranstalter 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn dem Hotel & Brasserie Löwen am See mitgeteilt werden, welche entsprechend in Rechnung gestellt wird. Wurde für den Veranstaltungsbeginn eine Startzeit festgelegt, ist diese für die Fristberechnung massgebend. Wurde keine Startzeit festgelegt, berechnet sich die Fristberechnung ab 12.00 Uhr des jeweiligen Tages.
    3. Reduktionen bis zu 10% der ursprünglich gemeldeten Teilnehmeranzahl akzeptiert das Hotel & Brasserie Löwen am See bis 2 Arbeitstage vor Anlassbeginn ohne Verrechnung.
    4. Nehmen mehr Teilnehmer als mitgeteilt an der Veranstaltung teil, wird die tatsächliche Teilnehmerzahl in Rechnung gestellt.
  1. Annullierungsbedingungen Veranstaltungen
    1. Absagen von Veranstaltungen müssen dem Hotel & Brasserie Löwen am See möglichst frühzeitig und in schriftlicher Form (oder per E-Mail) mitgeteilt werden. Für die nachfolgenden Fristen gilt der Fristbeginn analog wie bei vorstehender Ziff. 5.2 ab der exakten Uhrzeit des Veranstaltungsbeginns. Für Absagen von Banketten, Events und Meetings gelten folgende Stornierungskosten:
    2. F&B-Reservationen ab 10 Personen
      Bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich
      27 - 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30% der gebuchten Leistungen sind geschuldet
      1 - 6 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 70% der gebuchten Leistungen sind geschuldet
      0 - 1 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% der gebuchten Leistungen sind geschuldet
       
    3. Wurden die reservierten Leistungen (Menu und Getränke) noch nicht konkret festgelegt, so gilt CHF 110 pro Person als Berechnungsgrundlage für die Stornierungskosten.
       
  2. Allgemein zu Stornierungskosten
    1. Können die stornierten Räumlichkeiten und Hotelzimmer weitervermietet werden, wird der Veranstalter von den Stornierungskosten befreit. Davon ausgenommen sind die vom Hotel & Brasserie Löwen am See effektiv erbrachten Vorleistungen, die vom Veranstalter in jedem Fall zu bezahlen sind.
    2. Massgebend für die Berechnung der Stornierungskosten ist der Zeitpunkt des Eintreffens der schriftlichen Stornierung oder Absage beim Hotel & Brasserie Löwen am See.
  1. Nutzungsdauer von Räumlichkeiten
    1. Optionsdaten für Reservationen Optionsdaten sind für beide Parteien bindend. Das Hotel & Brasserie Löwen am See ist berechtigt, nach Ablauf der Optionsdaten über die provisorisch reservierten Räumlichkeiten anderweitig zu verfügen.
    2. Die Nutzungsdauer der Räumlichkeiten für den Veranstalter ist in der Offerte wie auch in der Reservationsbestätigung festgelegt. Ausserhalb dieser Zeiten kann das Hotel & Brasserie Löwen am See jederzeit frei über die Räumlichkeiten verfügen. Änderungen der vereinbarten Zeiten bedürfen der Zustimmung des Hotel & Brasserie Löwen am See.
    3. Das Hotel & Brasserie Löwen am See behält sich das Recht vor, bei einer Abweichung von mehr als 10% der ursprünglich vorgesehenen Teilnehmerzahl die für die Veranstaltung geplanten Räumlichkeiten anzupassen; d.h. kleinere oder grössere Räumlichkeiten vorzubereiten. Die dadurch entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Veranstalters.
    4. Abendveranstaltungen enden mit der offiziellen Polizeistunde um 00.00 Uhr. Ab 00.00 Uhr wird dem Veranstalter eine Verlängerungsgebühr von CHF 300.00 pro Stunde verrechnet. Eine Verlängerung kann max. bis 02.00 Uhr eingegeben werden.
       
  2. Ruheregelungen und Lärmschutz
    1. Wir weisen Sie darauf hin, dass unsere Betriebe in einem Wohngebiet liegen. Daher sind laute Musik und Bassgeräusche nicht gestattet. Jegliche musikalische Begleitung, Verstärker für Ansprachen und grelles Licht im Freien sind ganztägig untersagt. Musik im Restaurant dient als angenehme Hintergrundbegleitung und darf die Kommunikation der Gäste nicht stören. Veranstaltungen mit Club- oder Party-Charakter sind nicht gestattet.
    2. Zur Einhaltung der Ruhezeiten gemäss dem Lärmreglement der Stadt Zug (von 22.00 bis 07.00 Uhr) muss störendes Verhalten im Freien vermieden werden. Bitte informieren Sie Ihre Gäste im Voraus über diese Regeln und stellen Sie sicher, dass sie vor Ort stets befolgt werden. Bei Nichteinhaltung der Ruhezeiten und Auflagen können mögliche Geldbussen der Stadt Zug an den Veranstalter des Events weitergegeben werden.
    3. Hotel & Brasserie Löwen am See ist jederzeit berechtigt, dem Veranstalter betreffend Lärmemissionen Weisungen zu erteilen, welche strikt einzuhalten sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich Dritte aufgrund von Lärmemissionen beschweren oder wenn die Kundenzufriedenheit der übrigen Gäste und Nachbarn gefährdet ist.
       
  3. Mitbringen von Speisen und Getränken
    Falls keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist der Veranstalter verpflichtet, sämtliche Speisen und Getränke vom Hotel & Brasserie Löwen am See zu beziehen. Ansonsten wird ein Zapfengeld oder ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten (Servicegebühr) in Rechnung gestellt.
     
  4. Mehraufwand
    Mehraufwand von Mitarbeitenden des Hotel & Brasserie Löwen am See, wie beispielsweise Aufräum- oder Reinigungsarbeiten, Umbauten oder Abfallentsorgung, können dem Veranstalter in Rechnung gestellt werden.
  1. Anlieferung
    Für Ausstellungsgut, mitgebrachte Technik oder sonstige Materialen stehen ins Hotel & Brasserie Löwen am See keine Lagerräume zur Verfügung. Waren sind daher so kurzfristig wie möglich anzuliefern und bis spätestens 24 Stunden nach dem Anlass wieder abzuholen. Für Waren, die im Voraus angeliefert werden, benötigt der Veranstalter die Zustimmung des Hotel & Brasserie Löwen am See. Das Hotel & Brasserie Löwen am See lehnt jegliche Haftung für Schäden und Diebstahl ab.
     
  2. Medien und Publikationen / Meldepflicht
    1. Anzeigen in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen und Internet) mit Hinweis auf die Veranstaltung im Hotel & Brasserie Löwen am See wie auch die Verwendung von Logos und Bildern des Hotel & Brasserie Löwen am See in jeglicher Form bedarf grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne entsprechende Zustimmung, ist das Hotel & Brasserie Löwen am See berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Veranstalter ist das Hotel & Brasserie Löwen am See für den daraus entstandenen Schaden haftbar.
    2. Jeder Veranstalter eines Anlasses mit musikalischer Unterhaltung ist dazu verpflichtet, dies der SUISA (Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke) zu melden. Das Hotel & Brasserie Löwen am See lehnt jede Haftung für das Nichteinhalten dieser Meldepflicht durch den Veranstalter ab.
       
  3. Leistungen, Zahlungen und Preise
    1. Das Hotel & Brasserie Löwen am See verpflichtet sich, den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gegenüber dem Veranstalter zu erbringen.
    2. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) ein. Erfüllungsort ist Zug. Jede verrechnungsweise Tilgung des vertraglich geschuldeten Betrages ist für den Veranstalter ausgeschlossen (Art. 126 OR).
    3. Das Hotel & Brasserie Löwen am See ist berechtigt, jederzeit eine Anzahlung von 50% der vereinbarten Leistungen oder einen anderen angemessen Betrag zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung und die Zahlungstermine werden in der Reservationsbestätigung schriftlich vereinbart. Kommt der Veranstalter seiner Verpflichtung zur Anzahlung nicht fristgemäss nach, ist das Hotel & Brasserie Löwen am See berechtigt, nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Veranstalter ist das Hotel & Brasserie Löwen am See für den daraus entstehenden Schaden haftbar.
    4. Bei Reservationen mit ausländischer Rechnungsadresse oder Reservationen aus dem Ausland kann eine Anzahlung von 100% der reservierten Leistungen verlangt werden.
    5. Sofern vom Hotel & Brasserie Löwen am See keine vollständige Anzahlung verlangt wird, ist der gesamte bzw. restliche Rechnungsbetrag spätestens zum Anreisezeitpunkt vom Veranstalter per Kreditkarte oder in bar zu bezahlen. Wird die Zahlung per Rechnung vereinbart, ist der gesamte Rechnungsbetrag 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Die berechneten Leistungen gelten als vollständig und ordnungsgemäss erbracht, wenn der Veranstalter innerhalb der Zahlungsfrist keine Beanstandungen meldet. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel & Brasserie Löwen am See berechtigt, eine Mahngebühr zu erheben, sowie allfällige Betreibungs- und Inkassokosten zu belasten.
    6. Der Veranstalter verpflichtet sich, dem Hotel & Brasserie Löwen am See sämtliche Auslagen und Aufwände, die das Hotel & Brasserie Löwen am See in Ausführung des Auftrages gemacht hat, zu ersetzten und das Hotel & Brasserie Löwen am See von eingegangenen Verbindlichkeiten zu befreien.
    7. Haftung für Zahlung: Falls der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter ist, haftet der Besteller zusammen mit dem Veranstalter solidarisch für den gesamten Rechnungsbetrag. Diese Haftung erstreckt sich auch auf zusätzliche, von den Veranstaltungsteilnehmern bezogene Leistungen, falls nicht ausdrücklich Direktbezahlung vor Ort vereinbart worden ist.
    8. Preisänderungen durch das Hotel & Brasserie Löwen am See bleiben ausdrücklich vorbehalten.
       
  4. Rücktritt durch die Jotheru Gastro AG
    1. Ist die vom Hotel & Brasserie Löwen am See vertraglich zu erbringende Leistung durch höhere Gewalt (gemäss Schweizer Verständnis insbesondere Naturkatastrophen wie Sturmwinde, Überschwemmungen oder Erdbeben sowie Brand, Geiselnahmen, Krieg, Unruhen, Atom- & Reaktorunfälle, Streiks, Epidemien und Pandemien, unvorhersehbare behördliche Restriktionen usw.) oder andere von der Hotel & Brasserie Löwen am See nicht zu beeinflussende Umstände ganz oder teilweise wesentlich erschwert oder unmöglich, kann die Hotel & Brasserie Löwen am See im Umfang des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise entschädigungslos zurücktreten.
    2. Das Hotel & Brasserie Löwen am See behält sich das Recht vor, ohne Entschädigung zurückzutreten, wenn berechtigter Grund zur Annahme besteht, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf der Betriebe gefährden könnte oder wenn die vereinbarten Anzahlungsmodalitäten gemäss Abschnitt 14.3. dieser Geschäftsbedingungen vom Veranstalter nicht eingehalten wurden. In solchen Fällen ist der Veranstalter nicht berechtigt, Schadenersatzansprüche gegen das Hotel & Brasserie Löwen am See geltend zu machen. Das Hotel & Brasserie Löwen am See behält sich jedoch das Recht vor, Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter geltend zu machen.
       
  5. Feuerpolizeiliche Regelungen / Sicherheitsvorschriften / Dekoration
    1. Der Veranstalter verpflichtet sich, die feuerpolizeilichen Regelungen des Hotel & Brasserie Löwen am See, insbesondere das Freihalten von Fluchtwegen, die Einhaltung des Rauchverbotes usw., einzuhalten. Auch eingebrachtes Dekorationsmaterial durch den Veranstalter muss den feuerpolizeilichen Bestimmungen entsprechen. Allfällige Bewilligungen müssen vom Veranstalter eigenständig bei der zuständigen Behörde eingeholt werden.
    2. Der Veranstalter ist im Übrigen dafür verantwortlich, dass nicht mehr Personen Einlass gewährt wird, als dies dem Fassungsvermögen des entsprechenden Raumes entspricht. Verbindlich sind dafür die vom Hotel & Brasserie Löwen am See angegebenen Höchstzahlen. Im Fall einer Zuwiderhandlung lehnt das Hotel & Brasserie Löwen am See jede Haftung ab.
    3. Das Anbringen von Dekorationsmaterialien und sonstigen Gegenständen an Wänden, Türen und Decken erfordert immer das vorgängige Einverständnis des Hotel & Brasserie Löwen am See. Der Veranstalter haftet für jeglichen dem Hotel & Brasserie Löwen am See daraus entstehenden Schaden.
       
  6. Haftung
    1. Sollten Störungen an den von Hotel & Brasserie Löwen am See bereitgestellten technischen Einrichtungen auftreten, werden diese von unseren technischen Mitarbeitern umgehend behoben. Eine solche Störung berechtigt nicht zu einer Reduktion des Arrangement-Preises. Falls eine Störung nicht behoben werden kann, wird der Arrangement-Preis für die technische Einrichtung entsprechend der Mietkosten reduziert.
    2. Das Hotel & Brasserie Löwen am See haftet gegenüber dem Veranstalter nur bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger schuldhafter Vertragsverletzung oder ausservertraglicher Schädigung. Der Veranstalter trägt die Beweislast für das Verschulden. Eine Haftung für leicht fahrlässig verursachten Schaden sowie eine verschuldensunabhängige Haftung sind ausgeschlossen.
    3. Bezüglich den vom Veranstalter, Referenten, Teilnehmenden oder Dritten eingebrachten Objekten, Kleidern oder Materialien lehnt das Hotel & Brasserie Löwen am See jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung ab. Dies gilt auch für die auf den Hotelparkplätzen abgestellten Fahrzeuge.
    4. Die Versicherung für die Veranstaltung bzw. für eingebrachte Objekte, Kleider und Materialien obliegt dem Veranstalter. Das Hotel & Brasserie Löwen am See kann jederzeit den Nachweis einer ausreichenden Versicherung vom Veranstalter verlangen.
    5. Der Veranstalter haftet gegenüber dem Hotel & Brasserie Löwen am See für alle Beschädigungen und Verluste oder andere Schäden, die durch ihn selbst bzw. seine Hilfspersonen, Gäste, Teilnehmer oder Dritte verursacht werden, ohne dass das Hotel & Brasserie Löwen am See dem Veranstalter ein Verschulden nachweisen muss.
    6. Bei Drittleistungen handelt das Hotel & Brasserie Löwen am See im Namen und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für Pflege und ordnungsgemässe Rückgabe und stellt dem Hotel & Brasserie Löwen am See frei von Ansprüchen.
    7. Fundsachen
      Zurückgelassene Gegenstände bewahren wir bis zu drei Monate auf. Wertsachen wie Ausweise, Schmuck oder elektronische Geräte, die in dieser Frist nicht abgeholt werden, leiten wir an das Fundbüro der Stadt Zug weiter. Rücksendungen erfolgen auf Wunsch sowie auf Risiko und Kosten der empfangenden Person. Für verlorene oder vergessene Gegenstände übernehmen wir keine Haftung.

      Fundbüro Stadt Zug
      Polizei Zug – Fundbüro
      An der Aa 4
      6300 Zug
      Tel. +41 41 728 41 41
      www.zg.ch/de/sicherheit/polizei/online-polizeiposten/fundbuero
       
  7. Datenschutz
    Die Datenschutzerklärung des Hotel & Brasserie Löwen am See bildet einen integrierenden Bestandteil dieser vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Datenschutzerklärung finden Sie hier.
     
  8. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
    Auf Reservationsvereinbarungen samt Allgemeinen Bestimmungen und allfälligen Zusatzvereinbarungen sowie auf die auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Differenzen aus der jeweiligen Vertragsbeziehung ist Zug.
  9. Sollten einzelne Vorschriften aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam werden, bleibt die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften davon unberührt. In diesem Fall werden die unwirksamen Vorschriften durch andere Vorschriften ersetzt, die die Absicht der früheren oder fehlenden Vorschrift und des Vertrags insgesamt erfüllen.

 

März 2026

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